Diensthandy-Gesprächen im Urlaub zieht Kündigung nach sich
Telefoniert man ausgiebig mit dem Diensthandy im Urlaub privat, dann muss man mit einer fristlosen Kündigung rechnen, auch wenn man bereits lange Jahre angestellt ist. So entschied es das hessischen Landesarbeitsgericht in Frankfurt. Die Richter wiesen in zweiter Instanz die Klage eines Hubwagenfahrers gegen die Lufthansa-Service-Gesellschaft (LSG) zurück. Das Arbeitsgericht in Frankfurt hatte in erster Instanz noch die fehlende Abmahnung moniert und den Rauswurf deshalb für unwirksam erachtet (AZ 17 Sa 153/11).
Im aktuellen Fall war der Mann mehr als 25 Jahre bei der LSG tätig. Damit er für Kollegen und Vorgesetzte im Dienst auf dem Rollfeld jederzeit erreichbar ist, wurde ihm ein Mobiltelefon zur Verfügung gestellt. Das Unternehmen erhielt nach dem Urlaub des Mannes eine Rechnung des Netzanbieter über Auslandsgespräche von mehr als 500 Euro. Als der Mitarbeiter zur Rede gestellt wurde, gab er an, dass er aus versehen die dienstliche statt die private PIN eingegeben hätte. Allerdings musste er sich vom Gericht dann vorhalten lassen, dass er die PIN offenbar in 113 Einzelfällen verwechselt habe - das sei sehr unwahrscheinlich.
Die umfangreiche Nutzung des Diensthandys für private Dinge und auf Kosten der Firma sei für den Arbeitgeber grundsätzlich ein Grund zur fristlosen Kündigung. Das ginge auch ohne Abmahnung, befand das Gericht. Dem Arbeitnehmer hätte auch ohne den entsprechenden Hinweis klar sein müssen, dass Privatgespräche in einem Umfang von mehreren hundert Euro vom Unternehmen nicht akzeptieren werde. Dabei spielt seine 25-jährige Betriebszugehörigkeit überhaupt keine Rolle.
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Zahlen & Fakten:
Stadtname:
Bad Homburg vor der Höhe
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Hessen
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Darmstadt
Landkreis:
Hochtaunuskreis
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Einwohner:
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HG
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Gemeinde-
schlüssel:
06 4 34 001